Impressumspflicht bei Drucksorten

Impressumspflicht bei Drucksorten

Was ist ein Impressum

Ein Impressum enthält die gesetzlich vorgeschriebene Angabe über den Urheber und die Herkunft eines Text-, Wort- oder Bildbeitrags. In Österreich gibt es unterschiedliche Vorgaben für die verschiedenen Drucksorten oder Medien. Sie sind im § 24 des Mediengesetzes geregelt.

Wussten Sie, dass….

auch für Druckwerkegibt wie Flyer, Flugblätter, Postwurfsendungen, jährlich erscheinende Print-Broschüren oder Plakate gelten wenige gesetzliche Vorschriften betreffend das Impressum.

Angegeben werden müssen lediglich:

• der Name oder die Firma des Medieninhabers
• der Verlagsort
• der Name oder die Firma des Herstellers
• und der Herstellungsort

Periodische Medienwerke und Druckwerke erfordern ein erweitertes Impressum

Unter Periodika sind nicht nur Zeitungen und Zeitschriften im üblichen Sprachgebrauch zu verstehen, sondern auch regelmäßig erscheinende Informationsblätter wie etwa eine Gemeindezeitung oder Vereinszeitung.

Anzugeben sind:

1. der Name oder die Firma des Medieninhabers
2. der Verlagsort sowie die Anschrift des Medieninhabers
3. die Anschrift der Redaktion
4. Name und Anschrift des Herausgebers
5. der Name oder die Firma des Herstellers
6. der Herstellungsort

Weitere Informationen finden Sie bei der WKO